Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im kinderpsychiatrischen Zusammenhang mit Beginn Anfang der 90er Jahre stellte einen Neubeginn in diesem Arbeitsfeld - mit bis heute fortbestehendem diagnostischem Schwerpunkt dar. Hieraus erfolgte später die Verlagerung erneut in den psychotherapeutischen Bereich, danach - Ende der 90er Jahre - die Approbation und die Niederlassung mit Kassensitz für die Behandlung von Erwachsenen u. Kindern u. Jugendlichen bis heute. Als Obmann für die Kinder- und Jugendlichen Verhaltenstherapeuten an der KV Göttingen war ich hier auch in kleinem Umfang bis 2019 berufspolitisch tätig.
Ich unterliege der therapeutischen Schweigepflicht. Es besteht die Möglichkeit, ausschließlich ein Vorgespräch oder eine Beratung durchzuführen. Hieran kann sich eine Psychotherapie anschließen.
Zu Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung stehen mehrere Sitzungen zur Schaffung eines ersten Überblickes und zur Erhebung der Vorgeschichte zur Verfügung. Auch kann eine ausführlichere Diagnostik sinnvoll sein.
Wenn die Entscheidung für eine Fortführung der Behandlung in Form einer längeren Psychotherapie getroffen wird, wird ein ärztlicher Konsilbericht bei einem Arzt ihres Vertrauens eingeholt und ein Antrag auf Genehmigung bei der Krankenversicherung gestellt. Hiernach kann die Behandlung beginnen.
Erscheint später eine weitere Fortführung der Behandlung sinnvoll, können Anträge auf Verlängerung bei der Krankenversicherung gestellt werden.
In besonderen Fällen kann auf eine Videosprechstunde zurück gegriffen werden über ein offiziell zertifiziertes Portal. Hierfür wird ein Kontakt Link per Mail versendet, und es kann über das zertifizierte Portal miteinander online kommuniziert werden. Voraussetzung Ihrerseits sind Internetzugang u. integrierte Handy oder PC Kamera. Eine Vorinstallation ist hierzu nicht notwendig.
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